Der Vierbeiner aus dem Tierschutz


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Der Vierbeiner aus dem Tierschutz


Sie möchten einen Vierbeiner aus dem Tierschutz adoptieren? Dann freuen Sie sich auf einen Begleiter, der auf ewig dankbar und treu an Ihrer Seite bleiben möchte!


Damit es besonders in der ersten gemeinsamen Zeit nicht zu Unmut und Problemen führt, bitten wir darum folgendes zu beherzigen:


1.        Unsere Hunde kommen zumeist aus Spanien. Dort werden Sie für die Ausreise vorbereitet. Sie werden tierärztlich grunduntersucht, geimpft, gechipt, und gegen Parasiten behandelt. In den meisten Fällen werden unsere Schützlinge auch vor Ort kastriert, was einen erneuten Tierarztbesuch und Untersuchung voraussetzt. Kurz vor ihrer Ausreise bestätigt ein amtlich bestellter Tierarzt die Reisefähigkeit des Tieres. Wenn der Hund nach vielen strapaziösen Stunden dann vor Ort entladen wird, ist das Tier meist nervlich und körperlich fertig und braucht einige Tage Ruhe und Ankommen in einem neuen Zuhause. Große Wanderungen, Radtouren etc. können nicht gleich gemacht werden, da den meisten Hunden aufgrund vieler Wochen Zwingeraufenthaltes einfach die Muskulatur fehlt


2.        Man muss den Hunden Zeit geben, sich in einem für sie neuen Alltag zurecht zu finden. Das gilt auch für Begegnungen mit anderen Hunden, Leinenführigkeit etc…wieso soll ein Hund, der zu ihnen noch keine Bindung hat, auf sie hören und ihnen folgen? Das wichtigste ist, dass der neue Gefährte in den ersten Tagen zu ihnen und seinem neuen häuslichen Umfeld Vertrauen aufbaut. Dann kann man von da aus erzieherisch seinen Erwartungen entsprechend alles Notwendige erarbeiten. Man darf nicht erwarten, Tierschutzhunde zu bekommen, die bereits alles das können, was man von ihnen erwartet. Den Hund so formen wie man ihn in seinem Alltag braucht, das ist die spannende Arbeit, die vor IHNEN liegt!


3.        Unsere Schützlinge werden meistens aus liebevollen Pflegestellen heraus vermittelt. Dort konnte man sich während der gemeinsamen Zeit ein Bild machen von den Charaktereigenschaften und der körperlichen Verfassung des Tieres. Unsere Hunde werden mit Schutzvertrag unter Angabe aller uns bekannten Informationen vermittelt. So ist oft zu lesen, dass sie „augenscheinlich gesund“ übergeben werden. Hier beachte man bitte: Es ist im Tierschutz weder üblich noch finanzierbar, die Hunde tierärztlich durchchecken zu lassen. Natürlich behandeln wir in den Pflegestellen, wenn sich Symptome zeigen. Einen grundsätzlichen Check kann man sich bei einer tierschutzüblichen Schutzgebühr als gemeinnütziger Verein jedoch nicht erlauben. Wir verlangen von den Adoptanten schließlich auch kein Gesundheitszeugnis, ob sie körperlich und mental in der Lage sind, einen hündischen Partner ein Hundeleben-lang zu hegen und zu pflegen.


4.        Häufig stellen sich im häuslichen Umfeld nach geraumer Zeit menschengemachte Probleme ein. Wir erwarten von den Adoptanten unserer Schützlinge, dass sie rechtzeitig, bevor sich schlechtes Benehmen etabliert, eine geeignete Hundeschule aufsuchen, um den Problemen gezielt entgegen zu wirken. Wir als Verein sind nicht dafür verantwortlich, wenn das Mensch-Hund-Team nicht funktioniert.  Gewiss können wir kompetente Hundetrainer empfehlen und mit unserer Erfahrung unterstützen. Hunde, die von den Adoptanten über Wochen und Monate nicht erzogen wurden und Probleme im Umgang bereiten, können vom Verein aber keinesfalls zurückgenommen werden.


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