HINWEISE für Grenzüberschreitungen mit Hund

Für inner-europäische Grenzüberschreitungen benötigt Ihr Hund oder Ihre Katze einen gültigen EU-Heimtierausweis. In dem wird neben den Besitzerdaten auch das Datum des Implantierens des Mikrochips und auch die Nummer des Chips dokumentiert. 

Das Datum der Implantation muss vor oder gleich dem Impfdatum Tollwut sein.

Die Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage alt sein, bevor sie gültig ist für den Grenzübertritt!!!! Das erfordert eine Planung vor Reiseantritt!!!

Wenn der Hund durchgängig immer punktgenau geimpft ist, dann entfallen diese 21 Tage. Heißt wenn die neue Impfung vor oder am letzten Tag der Gültigkeit der vorangegangenen Impfung gemacht wurde, müssen diese 21 Tage nicht eingehalten werden.

Weitere Notwendigkeiten im privaten Reiseverkehr gibt es rechtlich gesehen nicht. Natürlich machen weitere Impfungen in Absprache mit Ihrem Tierarzt Sinn. Auch sollte man sich bestens informieren über den Schutz der geliebten Tiere vor Parasiten und Stechmücken.

Bei Reisen nach Dänemark sollten Hundebesitzer sich vor der Reise besonders über die dortigen gesetzlichen Gegebenheiten informieren. Das dänische Außenministerium informiert hier in deutscher Sprache:


Auch in Frankreich müssen Besitzer bestimmter Rassen und Besitzer bestimmter Mischlinge sich vorab genauestens über das Risiko der Reise mit Hund informieren. 


Gute Reise wünscht Hund-und-tut-gut e.V.